Informationen zur Corona-Pandemie in Hamburg

Seit dem 27.05. gibt es neue Verordnungen durch den Hamburger Senat.
Weiterhin bleibt das Betretungsverbot der Werkstätten für Menschen mit Behinderung bis zum 01.07.2020 bestehen.
Eine erste Teilöffnung der Werkstätten betrifft den Arbeits- und Berufsbildungsbereich.

Eine Teilöffnung bedeutet, dass die Werkstätten nur schrittweise geöffnet werden.

Im ersten Schritt können Menschen mit Behinderung ihre Tätigkeit in Werkstätten wieder aufnehmen, wenn sie:
– keiner Risikogruppe angehören
– Abstands- und Hygienemaßnahmen einhalten können

Hierzu muss jedoch zuvor die Werkstatt ein Arbeitsschutzkonzept eingereicht und vorgelegt haben.

Quelle: https://www.hamburg.de/verordnung/13931652/2020-05-26-rechtsverordnung/